Ab Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Papierrechnungen werden durch standardisierte elektronische Formate nach der europäischen Norm EN 16931 ersetzt. Diese regelt, welche Informationen enthalten sein müssen, wie z. B. Käufer- und Lieferantendaten, Steuerangaben und Gesamtbeträge, sowie die Nutzung kompatibler Formate wie UBL und CII.
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Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und ab 2026 ist auch das Versenden verpflichtend. Eine zweijährige Übergangsphase erlaubt weiterhin Papierrechnungen mit Zustimmung des Empfängers. Hoteliers sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um von effizienteren Prozessen und einer einfacheren Steuerabwicklung zu profitieren.
Quelle: Tophotel
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