Der Hotelname spielt im Kontakt mit den Kunden eine entscheidende Rolle. Er kennzeichnet und unterscheidet das Unternehmen von Mitbewerbern und ist eng mit dem Leistungsangebot verbunden. Diese Funktionen schaffen ein rechtliches Schutzbedürfnis.
Identische oder ähnliche Hotelnamen können im Wettbewerb zu Verwechslungen führen und so das Geschäft schädigen. Das Recht sieht daher verschiedene Schutzmöglichkeiten für den Hotelnamen vor, die Hotelbetreiber zur Abwehr unberechtigter Namensnutzungen befähigen. Das sind unter anderem der handelsrechtliche Schutz der eingetragenen Firma, der zivilrechtliche Schutz des Namensrechts und weitere wettbewerbsrechtliche Regelungen.
Schutz als Unternehmenskennzeichen
Im Zentrum des Namensschutzes für Hotels stehen jedoch die Vorschriften des Gesetzes über dem Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG). Neben eingetragenen Marken werden durch dieses Gesetz auch sogenannte „Unternehmenskennzeichen“ geschützt. Damit gemeint sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden, aber nicht als Marke registriert sind. Dennoch genießen auch sie einen kennzeichenrechtlichen Schutz, wenn ihnen eine Namensfunktion beispielsweise als Hotelname zukommt und Gäste den Namen mit einem bestimmten Unternehmen verbinden.
Der gesetzliche Schutz des Unternehmenskennzeichens beginnt mit dem Gebrauch im geschäftlichen Verkehr und endet mit der Aufgabe der Bezeichnung oder des Unternehmens. Er muss nicht in einem Register eingetragen werden. Dem Rechteinhaber wird so beispielsweise ermöglicht, in Form der Unterlassungsklage gegen Dritte vorzugehen. Und zwar dann, wenn sie die Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen unbefugt in einer Weise nutzen, die für Verwechslungen sorgen kann oder eine sonstige Beeinträchtigung oder Ausnutzung darstellt.
Tipp: Markenrecherche
Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung im Markenregister. Fällt die Entscheidung auf eine unterscheidungskräftige Marke, sollte vor der Anmeldung eine professionelle Markenrecherche erfolgen, um keine Verletzung bestehender Kennzeichen zu riskieren und kostspieligen Verfahren vorzubeugen. Empfehlenswert ist, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren, da das Markenamt bei der Anmeldung keine solche Rechtsverletzung prüft.
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Quelle: tophotel
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