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Hotel muss Fassaden-Kunstwerk entfernen

Im Verfahren um den Schriftzug an der Fassade des Berliner Happy Go Lucky Hotel & Hostel hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil gefällt: das Kunstwerk muss entfernt werden.


Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begründeten den Beschluss vom 31. März 2023 wie folgt: "Mit Blick auf die Fassadengestaltung lägen hier Unlustgefühle hervorrufende krasse Gegensätzlichkeiten und Widersprüche im Erscheinungsbild des bebauten Gebietes vor, die bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würden."


Damit schlossen sich die drei Richter vom OVG dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2020 und der Verfügung des Bezirksamts Charlottenburg vom 8. Juni 2016 an, wonach das Kunstwerk des irischen Künstlers Dom Brown in beige oder grau – wie die Nachbarhäuser – überstrichen werden soll. Der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, habe bis zum 8. Mai 2023 Zeit mitzuteilen, ob er die Fassadenbemalung entfernen will. Ansonsten werde das Kunstwerk durch eine von der Stadt Berlin beauftragte Firma vollzogen. Die Kosten dafür soll der Eigentümer tragen.


Hintergrund zum Streitfall

Dem Ganzen geht ein streitiges Verfahren aus dem Jahr 2016 voran, wo Gebäudeeigentümer Alexander Skora aufgefordert wurde, das Kunstwerk am Happy Go Lucky Hotel & Hostel entfernen zu lassen – nur wenige Wochen nach der erneuten Bemalung. Denn schon 2012 wurde das orangefarbene Gebäude mit einzelnen Smileys gestrichen. "Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir dann in derselben Größe unseren Namen angebracht", sagt Skora. Bereits damals hatte es Ärger gegeben. Das Ordnungsamt sah im Schriftzug eine nicht genehmigte Werbung und ordnete eine Neugestaltung an.


Skora legte Widerspruch ein, zog vor Gericht, aber die Fassade musste umgestaltet werden. Dafür sorgte dann 2016 der irische Künstler in Form eines bunten Kunstwerks. Aber auch diese Fassadengestaltung hatte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Einwände.


Kunstwerk hat neuen Besitzer

Mit dem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist damit auch keine Berufung mehr gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen. Nun hat aber das Kunstwerk am Stuttgarter Platz 17 seit einiger Zeit einen neuen Besitzer, wie die Verantwortlichen mitteilen. Der US-Amerikaner Alan Wolan, CEO von Go Gorilla Media, hat alle Verwertungsrechte an der Fassadenkunst von Dom Browne erworben. "Sollte das im Besitz und Eigentum von Alan Wolan befindliche Kunstwerk durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf überstrichen werden, wird dieser dagegen rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz vom Land Berlin und der ausführenden Firma fordern - auch vor amerikanischen Gerichten in New York und Los Angeles", sagt Alexander Skora.


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